"In jedermann ist etwas Kostbares,

das in keinem anderen ist."

"In jedermann ist etwas Kostbares, daß in keinem anderen ist."

Martin Buber
Erste Hilfe
Privatpraxis für Psychotherapie

Erwachsene

Kinder & Jugendliche

Behandlungen außerhalb der genannten Diagnosekategorien sind auf Anfrage möglich.

Patrick Pfarrer

M.Sc. Psychologie / MAS Psychotherapie
Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
Für mich ist es wichtig, dass jede(r) Patient(in) ob groß oder klein individuell einzigartig ist und auch so behandelt werden sollte. Mein Vorgehen ist fokussiert, auf die individuellen Probleme, Bedürfnisse, Wünsche, Ressourcen und Charakterzüge einer jeden Person. Probleme und Eigenarten gilt es zu erkennen, Wiedersprüche und Konflikte zu lösen, Neues zu lernen und Stärken/Ressourcen gezielt zu nutzen, um Potentiale aufzudecken und zu fördern. Ziel ist es Symptome zu lösen und Strategien zu erlernen, die es ermöglichen dauerhaft selbstwirksam gegen die Erkrankung vorgehen zu können.
Meine Ausbildung führte mich von meinem Studium der Psychologie an der Philipps-Universität-Marburg (M.Sc. Psychologie) über die Ausbildung an der Johannes Gutenberg Universität Mainz und der DGVT München zu meiner staatlichen Approbation als Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene und Kinder & Jugendliche (VT). Parallel zur Ausbildung habe ich ein zweites Masterstudium an der Universität Bern besucht, das ich mit dem Master of Advanced Studies in Psychotherapie abgeschlossen habe (MAS Psychotherapie). Aktuell promoviere ich außerdem, neben meiner Arbeit als Psychotherapeut und Coach, im Bereich des Angelman-Syndroms an der Technischen Universität München. Angelman-Zentrum-München
Wie man unschwer erkennen kann, bereitet mir die Psychologie und die Arbeit als psychologischer Psychotherapeut große Freude. Sollte ich ihr Interesse geweckt haben, unterstütze ich Sie gerne in schweren Lebensphasen und bei der Erreichung wichtiger Ziele.
In meinen Augen ist es wichtig, dass jede(r) Patient(in) ob groß oder klein individuell einzigartig ist und auch so behandelt werden sollte. Mein Vorgehen ist fokussiert, auf die individuellen Probleme, Bedürfnisse, Wünsche, Ressourcen und Charakterzüge einer jeden Person. Probleme und Eigenarten gilt es zu erkennen, Wiedersprüche und Konflikte zu lösen, Neues zu lernen und Stärken/Ressourcen gezielt zu nutzen, um Potentiale aufzudecken und zu fördern. Ziel ist es Symptome zu lösen und Strategien zu erlernen, die es ermöglichen dauerhaft selbstwirksam gegen die Erkrankung vorgehen zu können.
Meine Ausbildung führte mich von meinem Studium der Psychologie an der Philipps-Universität-Marburg (M.Sc. Psychologie) über die Ausbildung an der Johannes Gutenberg Universität Mainz und der DGVT München zu meiner staatlichen Approbation als Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene und Kinder & Jugendliche (VT). Parallel zur Ausbildung habe ich ein zweites Masterstudium an der Universität Bern besucht, das ich mit dem Master of Advanced Studies in Psychotherapie abgeschlossen habe (MAS Psychotherapie). Aktuell promoviere ich außerdem, neben meiner Arbeit als Psychotherapeut und Coach, im Bereich des Angelman-Syndroms an der Technischen Universität München. Angelman-Zentrum-München
Wie man unschwer erkennen kann, bereitet mir die Psychologie und die Arbeit als psychologischer Psychotherapeut große Freude. Sollte ich ihr Interesse geweckt haben, unterstütze ich Sie gerne in schweren Lebensphasen und bei der Erreichung wichtiger Ziele.
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Sollten Sie an einer Diagnostik und/oder Therapie interessiert sein, können Sie sich online einen Termin buchen.
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Wir werden zunächst ihre aktuellen Probleme besprechen. Bei Bedarf erfolgt eine fundierte Diagnostik. Anhand der Diagnose(n), der individuellen Probleme, der aktuellen Lebensbedingungen und der individuellen Ressourcen und Stärken erfolgt eine zielgerichtete Therapie. Gemeinsam suchen wir nach Wegen, ihre Probleme zu bewältigen.
Patrick Pfarrer M.Sc. Psychologie / MAS Psychotherapie Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene & Kinder- und Jugendliche (VT)

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FAQ

Fragen zur Finanzierung
Wer kann bei PCM behandelt werden?
Im Psychotherapie Bereich können bei PCM privatversicherte Patienten/innen, beihilfeberechtigte Beamte/innen, Polizisten/innen, Soldaten/innen, Selbstzahler/innen und gesetzlich Versicherte Patienten im Kostenerstattungsverfahren behandelt werden.
Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, kann die Finanzierung auch über das Sozialamt beantragt werden.
Im Coaching-Bereich ist nur eine Selbstzahlung möglich.
Wann zahlt die Kasse/Beihilfestelle?
Es muss eine so genannte psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen. D.h., es muss eine psychische Störung vorliegen, die in den gängigen Diagnosesystemen ICD-10 bzw. ICD-11 und DSM-V gelistet ist. Lässt sich von dem/der Behandler/in eine Diagnose stellen, muss diese/r einschätzen, ob eine Behandlung zielführend, notwendig und zweckmäßig ist. Im Normalfall ist eine Therapie bei dem Vorliegen einer Diagnose und bestehendem Leidensdruck sinnvoll.
Welche Kosten übernimmt meine Versicherung?
Übernommen werden im Normalfall nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen. Je nach Vertrag, den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, oder je nach Beihilfestelle kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Informieren Sie sich darüber bei der zuständigen Stelle
Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und ähnliches werden im Normalfall nicht erstattet. Sie gelten nicht als Heilkunde, sondern als Lebensberatung, da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson, sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen. Solche Beratungsleistungen müssen Sie im Normalfall selbst bezahlen.
Coaching zählt grundsätzlich auch zur Lebensberatung und muss ebenfalls selbst finanziert werden.
Kann ich mich als gesetzlich versicherte/r Patient/in bei Ihnen behandeln lassen?
Es ist möglich, sich auch als gesetzlich versicherte/r Patient/in bei einem/einer privat niedergelassenen Psychotherapeuten/in behandeln zu lassen. Hierfür müssen Sie bei Ihrer gesetzlichen Versicherung ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren beantragen.
Was ist ein Kostenerstattungsverfahren?
Sollten Sie dringend Hilfe benötigen, aber partout keine/n Therapeuten/in finden, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenerstattung beantragen. Diese sollten Sie im Voraus beantragen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten, die für die private Therapie anfallen.
Diese Option besteht seit der neuen Psychotherapierichtlinie von 2017. Es ist jedoch gesetzlich nicht klar geregelt, wann eine Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden muss, weshalb jede Versicherung ihre eigenen Regelungen hat
Generell gilt, dass Sie belegen müssen, dass Sie sich vergeblich bemüht haben, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz zu finden. Dazu sollten Sie am besten alle Anrufe und Absagen schriftlich dokumentieren.
Sollten Sie sich an die Termin- und Servicestelle gewandt haben und auch dort keinen zeitnahen Termin für eine Sprechstunde erhalten bzw. wenn Sie zwar Termine für Sprechstunden erhalten, dann aber von dem/r jeweiligen Therapeuten/in erfahren, dass Sie erst zu einem weit späteren Zeitpunkt eine Therapie beginnen können, sollten Sie auch das dokumentieren. Im besten Fall lassen Sie sich diese Begebenheit von dem/der Therapeuten/in schriftlich bestätigen.
Ob eine Kostenerstattung genehmigt wird oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich vorab an Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich darüber, welche Vorgaben bestehen.
Diese Tipps gibt die Bundespsychotherapeutenkammer.
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem/er Arzt/Ärztin. Sie können einfach eigenständig einen Termin vereinbaren. Gemeinsam besprechen wir dann, welche Probleme bestehen und ob eine Behandlung sinnvoll und notwendig ist.
Wer erfährt von der Psychotherapie?
Psychotherapeuten/innen unterliegen der Schweigepflicht.
D.h., alles, was Sie in der Praxis berichten, bleibt unter Verschluss.
Einzige Ausnahme:
Sollen gezielt Informationen an eine dritte Stelle weitergegeben werden, ist hierfür immer eine offizielle Schweigepflichtentbindung von Ihnen notwendig. Ansonsten ist es nicht gestattet, Informationen weiterzugeben! Falls Sie eine Abrechnung über Ihre Krankenkasse wünschen, erfährt Ihre Krankenkasse von der Aufnahme der Therapie und von der Diagnose. Sollten Sie die Therapie selbst zahlen, entfällt diese Auskunftspflicht.
Fragen zur Psychotherapie
Was ist denn eigentlich Psychotherapie?
Psychotherapie dient der Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert.
Der/Die Therapeut/in sollte bestenfalls unter anderem fundierte Kenntnisse in den Bereichen, Wahrnehmungs-, Kognitions-, Persönlichkeits-, Sozial-, Biologischer- und Klinischer Psychologie, Evaluation und Forschungsmethoden, Statistik und Testpsychologie besitzen. Die anschließende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten führt zu einer weiteren wertvollen Spezialisierung.
Behandelt werden alle gängigen Diagnosen, die im ICD-10 bzw. ICD-11 und DSM-V gelistet sind.
Dabei handelt es sich um:
  • psychiatrische Störungen wie Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen etc.
  • psychosomatische Störungen wie chronische Schmerzen, somatoforme Störungen, Somatisierungsstörung etc.
  • Schlaf-Wach-Störungen wie Schlaflosigkeit, Durchschlafstörungen, Einschlafstörungen etc.
Außerdem werden psychotherapeutische Maßnahmen immer häufiger als Ergänzung zu einer medizinischen Behandlung eingesetzt, etwa bei Tumor- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Was ist eine Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie?
Behandelt werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss des 21. Lebensjahres.
Der/Die Therapeut/in sollte bestenfalls unter anderem fundierte Kenntnisse in den Bereichen, Wahrnehmungs-, Kognitions-, Persönlichkeits-, Sozial-, Biologischer-, Pädagogischer- und Klinischer Psychologie, Evaluation und Forschungsmethoden, Statistik und Testpsychologie besitzen.. Die anschließende Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten führt zu einer weiteren wertvollen Spezialisierung.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie dient der Behandlung von psychischen Störungen und im Kindes- und Jugendalter (ICD-10 bzw. ICD-11 und DSM-V).
Dabei handelt es sich um:
  • Ausprägungen psychiatrischer Störungen im Kindes- und Jugendalter wie Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen, etc.
  • Verhaltens- und emotionale Störungen im Kindesalter wie Phobische Störung des Kindesalters, Tic-Störungen, AD(H)S etc.
  • psychosomatische Störungen wie chronische Schmerzen, somatoforme Störungen, Somatisierungsstörung etc.
  • Schlaf-Wach-Störungen wie Schlaflosigkeit, Durchschlafstörungen, Einschlafstörungen etc.
Außerdem werden psychotherapeutische Maßnahmen immer häufiger als Ergänzung zu einer medizinischen Behandlung eingesetzt, etwa bei chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis, usw., die zur seelischen Belastung werden.
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Zunächst vereinbaren Sie ein Erstgespräch, nutzen Sie hierfür die
Online-Terminbuchung, das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an. Im Erstgespräch werden wir Ihre Probleme besprechen und feststellen, ob eine Behandlung notwendig ist und ob eine Psychotherapie die geeignete Methode darstellt.
Danach werden Probegespräche vereinbart, die dazu dienen, dass sich Patient/in und Psychotherapeut/in kennenlernen und feststellen, ob sie zusammenarbeiten können. Es wird eine Diagnose gestellt und die Lebensgeschichte, die Entwicklung und die Aufrechterhaltung der Störung sowie der aktuelle Umgang und die aktuellen Auswirkungen des Problems erfasst.
Wer erfährt von der Psychotherapie?
Psychotherapeuten/innen unterliegen der Schweigepflicht.
D.h., alles, was Sie in der Praxis berichten, bleibt unter Verschluss.
Einzige Ausnahme: Sollen gezielt Informationen an eine dritte Stelle weitergegeben werden,
ist hierfür immer eine offizielle Schweigepflichtentbindung von Ihnen notwendig. 
Ansonsten ist es nicht gestattet, Informationen weiterzugeben! Falls Sie eine Abrechnung über Ihre
Krankenkasse wünschen, erfährt Ihre Krankenkasse von der Aufnahme der Therapie und von
der Diagnose. Sollten Sie die Therapie selbst zahlen, entfällt diese Auskunftspflicht.
Muss ich irgendetwas zum Erstgespräch mitbringen?
Falls Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt bekommen haben, dann bringen Sie diese gerne mit. Notwendig ist eine Überweisung nicht.
Sollten Sie sich bereits zuvor in klinischer oder ambulanter psychologischer bzw. psychiatrischer Behandlung befunden haben, dann bringen Sie bitte die Vorbefunde mit. Diese können wertvolle Informationen zu vorangegangenen Diagnosen, bereits erfolgten Behandlungen, der aktuellen Medikation und gegebenenfalls medizinischen Besonderheiten liefern, die für eine psychotherapeutische Behandlung relevant sind.
Auf jeden Fall sinnvoll ist ein aktueller Medikamentenplan.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Bei privaten Krankenversicherungen ist die Vorgehensweise von Versicherung zu Versicherung oft unterschiedlich und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang mit der Versicherung ab.

Im Normalfall finden die Sitzungen einmal pro Woche statt. In Ausnahmefällen können jedoch auch zwei Sitzungen pro Woche stattfinden. Die Sitzungsdauer beträgt jeweils 50 Minuten. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankungen. Bei der Krankenkasse wird entweder eine Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) beantragt. Verlängerungen sind bei Bedarf möglich.
Welches Ziel hat eine Psychotherapie?
Das Ziel der Psychotherapie ist es, Erkrankungen auf psychologischer Ebene zu behandeln und dadurch aufzulösen oder den betroffenen Erwachsenen und Kindern Wege aufzuzeigen, um besser mit ihrer Erkrankung umgehen zu können. Angesetzt wird am Denken, Fühlen, Erleben, den Einstellungen und dem Verhalten
Der/Die Therapeut/in bietet Unterstützung bei der Veränderung und hilft dabei, wichtige Ziele zu erreichen.
Hilft eine Psychotherapie denn überhaupt?
Psychotherapien sind neben Medikamenten der wichtigste Bestandteil der Behandlung von psychischen Störungen. Viele Studien belegen klar ihre Wirksamkeit. Am wirksamsten zeigt sich in den meisten Studien die Kognitive Verhaltenstherapie. Im Gegensatz zu Psychopharmaka lassen sich bei Psychotherapien konsistente Effekte nachweisen. D.h., es kommt nicht nur zeitlich auf die Einnahme der Medikation begrenzt, zum Nachlassen von Symptomen, sondern nachhaltig. Psychopharmaka führen oft zu Rückfällen nach ihrer Absetzung. Weshalb eine Vergabe von Psychopharmaka im besten Fall in Kombination mit einer Psychotherapie erfolgen sollte.
Gibt es Kontraindikationen?
Um eine medizinische Kontraindikation auszuschließen, erfolgt innerhalb der ersten Therapiephase, vor dem eigentlichen Therapiestart, eine konsiliarische Abklärung bei einem/r ärztlichen Kollegen/in. Diese/r sollte alle körperlichen Kontraindikationen wie Herz-Kreislauf-Beschwerden bei einer Konfrontationstherapie, bestehendes Asthma, das mit einem Hyperventilationssyndrom verwechselt werden kann, Hypothyreose oder Hyperthyreose, die für Depression und Ängste sorgen können, u. ä. ausschließen. Sollte der/die Arzt/Ärztin eine Kontraindikation feststellen, muss zunächst besprochen werden, inwiefern eine Therapie möglich ist
Gibt es Nebenwirkungen?
Der zeitliche Aufwand für eine Therapie (inklusive Aufgaben zwischen den Sitzungen) könnte als belastend empfunden werden. Selbstverständlich werden sie nicht mit Aufgaben „überhäuft“!
Durch die Therapie können sich soziale Beziehungsgefüge verändern. Es kann während der Therapie dazu kommen dass ein/e Patient/in Beziehungen überdenkt und gegebenenfalls verändert. Dabei handelt es sich immer um eigenständige Entscheidungen des/der Patienten/in. Niemand wird zu irgendetwas gedrängt!
Außerdem könnte es zu Beginn der Therapie zunächst zu Symptomverschiebungen, Rückfällen oder Verschlechterungen des Zustandes kommen, so dass möglicherweise eine zusätzliche Behandlungsform (z.B. Psychopharmaka, stationäres Setting) notwendig wird. In den meisten Fällen sind diese zusätzlichen Maßnahmen nicht notwendig! Sollte es zu einer Verschlechterung kommt handelt es sich dabei im eine kurzweilige, normale Verschlechterung um die sie sich keine Sorgen machen müssen. Im weiteren Verlauf der Psychotherapie sind diese Phänomene, wenn sie auftreten, im Normalfall, rückläufig. Ist diese Phase überwunden, kommt es im Normalfall zu einer Verbesserung der Symptomatik.
Was, wenn ich Medikamente brauche?
Sollte eine Medikation notwendig werden, so hat PCM sehr gute ärztliche/psychiatrische Kooperationspartner, die Sie bezüglich einer Medikation hervorragend beraten können.
Indikation/Notwendigkeit
Wann sollte ich eine Psychotherapie aufsuchen?
Es macht immer dann Sinn eine Psychotherapie aufzusuchen, wenn es Ihnen psychisch (aber auch körperlich) schlecht geht und Sie nicht mehr wissen, wie Sie allein zurechtkommen sollen. Wenn Sie also bspw. sehr belastet sind durch Ängste, Depressionen, Zwänge, ADHS, (unerklärliche) körperliche Probleme oder Ähnlichem.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob bei Ihnen eine Therapie notwendig und sinnvoll ist, schauen Sie sich die einzelnen Störungskategorien an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Vorgespräch per Video bzw. rufen Sie an.
Scheuen Sie sich auf jeden Fall nicht, einen Therapeuten aufzusuchen, wenn es Ihnen schlecht geht. Es sollte zumindest eine diagnostische Erstuntersuchung durchgeführt werden.
Sollte sich bei der Untersuchung ergeben, dass kein akuter Psychotherapiebedarf besteht, kann auch diese Erkenntnis eine Erleichterung bringen.
Sollten Sie mit Ihren Problemen bei einer anderen medizinischen Fachrichtung oder Einrichtung besser aufgehoben sein, kann eine Empfehlung bezüglich einer andersartigen Behandlung erfolgen
Wann sollte mein Kind eine Psychotherapie aufsuchen?
Oftmals sind Eltern verunsichert, ob die Probleme ihrer Kinder noch „normal“ sind. Professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen ist ratsam, wenn Sie als Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind leidet und sie ihr Kind nicht ausreichend bei der Bewältigung der Probleme unterstützen können.
Folgende beispielhaft aufgeführte Probleme und Beschwerden können Hinweise auf eine Behandlungsnotwendigkeit sein:
  • Einnässen und Einkoten
  • Schlafstörungen
  • zu spät sprechen lernen, große Ungeschicklichkeit, Stottern
  • andauernde Ängste
  • Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit
  • übermäßiger Rückzug, Kontakt- und Beziehungsprobleme
  • traumatische Erlebnisse
  • körperliche Erkrankungen wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Bauchschmerzen mit unklarem medizinischem Befund
  • chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis, usw. die zur seelischen Belastung werden
  • quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen und Tics
  • anhaltende innere u. körperliche Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
  • auffallend aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten
  • Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen und Lügen
  • Probleme mit dem Essen
  • selbstverletzendes Verhalten wie Schneiden und Ritzen der Haut
  • Gedanken sich umzubringen, lebensüberdrüssige Aussagen
Scheuen Sie sich auf keinen Fall einen Therapeuten aufzusuchen, wenn es Ihrem Kind offensichtlich schlecht geht, oder Sie die Vermutung haben. Es sollte zumindest eine diagnostische Erstuntersuchung durchgeführt werden.
Sollte sich bei der Untersuchung ergeben, dass kein akuter Psychotherapiebedarf besteht, kann auch diese Erkenntnis eine Erleichterung bringen.
Sollte Ihr Kind bei einer anderen medizinischen Fachrichtung oder Einrichtung besser aufgehoben sein, kann eine Empfehlung bezüglich einer andersartigen Behandlung erfolgen.
Allgemeines
Psychologe/in? Psychiater/in? Psychotherapeut/in? Heilpraktiker/in für Psychotherapie?
Psychologen/innen haben ein vertieftes min. 5 Jähriges Psychologiestudium absolviert, wobei sie bereits alle notwendigen Grundkenntnisse erlernen. Dies befähigt sie jedoch noch nicht zur Ausübung von Psychotherapien. Hierfür ist die Weiterbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in nötig. Vielmehr gibt es auch viele Psychologen/innen, die nicht psychotherapeutisch, sondern in der Forschung, in Schulen oder auch in Unternehmen (z.B. Personalabteilungen) tätig sind.
Psychiater/innen sind Ärzte/innen. Sie haben Medizin studiert und sich dann auf die medizinische Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert (Facharzt/ärztin für Psychiatrie). Sie dürfen Medikamente verschreiben und führen begleitend Beratungsgespräche durch.
Psychotherapeuten/innen sind weitergebildete Psychologen/innen oder Ärzte/innen, die eine Therapeutenausbildung absolviert haben. (Psychologische/r Psychotherapeut/In/ Ärztliche/r Psychotherapeut/in). Der Titel "Psychotherapeut/in" ist gesetzlich geschützt. Im psychologischen Bereich ist eine mindestens dreijährige Ausbildung notwendig. Im medizinischen Bereich ist teilweise nur eine einjährige Ausbildung notwendig. Mit der sogenannten Approbation haben Psychotherapeuten die staatliche Zulassung zur Ausübung von Heilkunde.
Heilpraktiker/in für Psychotherapie: Im privat versicherten Bereich reicht zur Ausübung des Berufs teilweise eine ca. einjährige Weiterbildung zum Heilpraktiker/in für Psychotherapie. Die Voraussetzungen zur Heilpraktiker-Ausbildung sind ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens ein Hauptschulabschluss, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und eine gesundheitliche Eignung.
Welche Richtlinienverfahren gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Verhaltenstherapie (VT)
Die Annahme der VT ist, dass Erkrankungen auf erlernten Denk- und Verhaltensmustern beruhen. Im Fokus stehen die Veränderung dieser Denk- und Verhaltensmuster und das Anwenden alternativer, hilfreicher Verhaltens- und Denkweisen. Die VT interessiert sich neben der Biographiearbeit vor allem für die Analyse gegenwärtiger Problemfelder und für den Aufbau neuer Kompetenzen.
Psychoanalyse
In der psychoanalytischen Therapie werden psychische Erkrankungen als Resultat unbewusster ungelöster innerer Konflikte und Traumata sowie nicht bewältigter Entwicklungsschritte verstanden. Es geht um die Aufdeckung und die Auflösung unbewusster Konflikte. Ein Nachreifen des Patienten wird angestrebt.
Tiefenpsychologische Therapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie entwickelte sich aus der Psychoanalyse und fokussiert auf ungelöste innere Konflikte, die bis ins Hier und Jetzt weiter bestehen und so Leiden verursachen. Es werden aktuelle konkrete Problemstellungen und deren Hintergründe betrachtet.
Systemische Therapie
Die systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, das sich vor allem auf den sozialen Kontext psychischer Störungen konzentriert, insbesondere Interaktionen mit Familienmitgliedern und der sozialen Umwelt, sowie die eigene Rolle im sozialen Gefüge liegen im Fokus.
Gibt es weitere Therapieverfahren?
Es gibt Therapieverfahren, die sich aus den einzelnen Therapieschulen und schulenübergreifend entwickelt haben, jedoch aktuell eigenständig nicht als Richtlinienverfahren gelten. Dennoch können sie im psychotherapeutischen Alltag sehr gut ergänzend eingesetzt werden. Dabei handelt es sich z.B. um CBASP, die Schematherapie, das Berner Modell, ACT und weitere
Welche Therapieverfahren werden bei PCM eingesetzt?
Bei PCM werden die Kognitive Verhaltenstherapie, die Schematherapie, CBASP und das Berner Modell eingesetzt. Nähere Informationen zu den einzelnen Therapieverfahren finden Sie in den spezifischen Kategorien unter dem Punkt Therapie.
Woher weiß ich, welche Therapie zu mir passt?
Diese Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Wie beschrieben, gibt es verschiedene Therapieverfahren, die sich in ihrem Ansatz und Vorgehen zum Teil unterscheiden. Therapeuten/innen haben im Normalfall einen Therapieschwerpunkt. Meist werden jedoch auch Elemente anderer Verfahren in die Therapie mit einbezogen. Als Patient/in haben Sie die Möglichkeit "Probetermine" wahrzunehmen. So können Sie die verschiedenen Therapieansätze kennenlernen. Gerne kann ich Sie auch in puncto Therapieverfahren individuell beraten.
Woher weiß ich, dass ich bei meinem/r Psychotherapeuten/in gut aufgehoben bin?
Diese Frage lässt sich leider ebenfalls nicht pauschal beantworten. Abgesehen von dem eingesetzten Therapieverfahren, ist ebenfalls die Beziehung zwischen dem/der Therapeuten/in und dem/der Patienten/in wichtig und ihr Einfluss auf den Therapieerfolg vielfach wissenschaftlich nachgewiesen.
Daher sollten Sie sich selbst einige Fragen stellen: Stimmt die "Chemie"? Habe ich Vertrauen zu dem/r Therapeut/in? Kann ich mir eine gemeinsame Bearbeitung meiner Probleme vorstellen? Fühle ich mich in meinen Problemen verstanden? Fühle ich mich kompetent beraten? Habe ich Vertrauen in die Fähigkeiten meines/meiner Therapeuten/in? Usw.
Hören Sie auf Ihre innere Stimme! Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem/Ihrer Psychotherapeuten/in gut aufgehoben fühlen und eine Vertrauensbasis besteht.
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die meisten Patienten/innen bereits nach einigen Probesitzungen gut beurteilen können, ob sie mit ihrem/ihrer Therapeuten/In gut zurechtkommen. Vereinbaren Sie deshalb zunächst einen Termin für ein Erstgespräch und sehen Sie dann weiter.
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Sehr geehrte(r) Patient*in,
die Praxis ist vom 15.3.24 bis einschließlich 29.3.24 nicht besetzt.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an den
Rund um die Uhr sind hier Mitarbeiter telefonisch für krisenhafte Anliegen erreichbar.
Bei Bedarf steht außerdem ein mobiles Einsatzteam bereit, das Ihnen persönlich und vor Ort helfen kann.
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